top of page
Kosten

Sie haben die Wahl Ihre Behandlung über die Grundversicherung, einen Zusatzversicherung oder selbst zu bezahlen. Hier lesen Sie die Rahmenbedingungen der drei Möglichkeiten und was Sie dafür tuen müssen.

Grundversicherung

Die Stunden können ab dem Datum einer ärztlichen Anordnung von Ihrem Hausarzt oder Psychiater über die Grundversicherung abgerechnet werden. Hier können Sie ein Anordnungsformular downloaden und von Ihrem Hausarzt oder Psychiater ausfüllen lassen. Bitte bringen Sie das ausgefüllte und unterschriebenen Formular so schnell wie möglich mit.

 

Eine ärztliche Anordnung gilt jeweils für 15 Sitzungen und kann einmalig auf maximal 30 Sitzungen verlängt werden. Sollte mehr Therapie nötig sein, kann mit Einbezug eines/einer Psychiaterin eine Kostengutsprache bei der Krankenkasse beantragt werden. 

Kosten für Sie: Bei Abrechnung über die Grundversicherung wird zuerst die von Ihnen mit Ihrer Krankenkasse festgesetzte Franchise ausgeschöpft. Danach wir eine 10%-ige Kostenbeteiligung verlangt bis zu einem Maximum von CHF 700 pro Kalenderjahr.

Zusatzversicherung

Bis anhin wird die Behandlung von allen Zusatzversicherungen Psychotherapie im Rahmen der Vertragskonditionen vergütet. Je nach Krankenkasse und Polis ist die Höhe der Erstattung unterschiedlich. Auch ist undeutlich wie die Versicherer dies in Zukunft handhaben werden. Im Zweifelsfall informieren Sie sich am Besten bei Ihrer Krankenkasse. Dabei ist es wichtig dort zu melden, dass ich als Leistungserbringer zu Lasten der OKP zugelassen bin.

SelbstbezahlerInnen

Es kann diverse Gründe geben die eigene Therapie selbst zu bezahlen. 

Einzelstunden kosten, abhängig von der Therapieform und dem Einkommen, zwischen CHF 180.- und CHF 280.-

Ermässigungen sind möglich für Auszubildende und Kandidaten.

bottom of page